Von Heinz Roland in der WochenZeitung, Zürich.
Man habe einen «Vergleich im Geiste der Vernunft» gefunden, sagt Lucien Leitess vom Unionsverlag in Zürich. Unter der Aufsicht eines Zürcher Bezirksrichters hatten Verleger Leitess und Autor Gian Trepp mit den Anwälten des Genfer Immobilienhändlers Jürg Stäubli wochenlang um Sätze und Formulierungen gefeilscht, bis nun endlich eine beidseits akzeptierte Fassung für die zweite Auflage in Druck gehen konnte. «Die Substanz der Information wurde dabei aber nicht angetastet», versichert Leitess, «in bezug auf den Inhalt haben wir keinerlei Konzessionen gemacht.»
Anlass zur juristischen Nachbearbeitung des fast vierhundertseitigen Wälzers über die Rolle der Schweiz als Drehscheibe der Schattenfinanz bot eine Klage des Genfer Financiers Jürg Stäubli, dessen Aufstieg zum millionenschweren Immobilientycoon von Trepp in allen Details geschildert wird. Die Ilex Trust Services, bei der Stäubli im Verwaltungsrat sitzt, werde in Trepps Buch als gutgeölte «Geldwaschmaschine» dargestellt, empörte sich Stäubli in der Folge und reichte – gemeinsam mit zwei weiteren Ilex-Verwaltungsräten, Kaloyan Stoyanov und Roger Usher – bei den Bezirksgerichten von Genf und Zürich Klage gegen Trepp und den Unionsverlag ein. Die Kläger forderten dabei von den Gerichten mittels einer superprovisorischen Verfügung das sofortige Verkaufsverbot des Buches. Während das Zürcher Bezirksgericht Stäublis Antrag zurückwies, fand er in Genf Gehör: Dem Unionsverlag wurde superprovisorisch und mit sofortiger Wirkung untersagt, noch weitere Exemplare von Trepps Buch auszuliefern (die Buchhandlungen blieben von der Verfügung derweilen unberührt und durften Trepps Buch weiterhin verkaufen).
Bei der ersten Verhandlung in Genf hob der Richter seine eigene Verfügung allerdings wieder auf und überwies das gesamte Verfahren nach Zürich. In langwierigen Vergleichsverhandlungen wurde das inkriminierte vierte Kapitel aus «Swiss Connection» daraufhin, unter dem Vorsitz eines Zürcher Bezirksrichters, Satz für Satz nach persönlichkeitsverletzenden Passagen abgeklopft.
Die grösstmögliche Persönlichkeitsverletzung ortete der Richter dabei in einer allzu nahen Ansiedlung der Ilex Trust beim Straftatbestand der Geldwäscherei (Trepp erwähnte das einmalige Aufblitzen des Namens Ilex in der Tessiner Presse im Zusammenhang mit einer Geldwäschereiaffäre im Jahre 1991). Nach Meinung des vorsitzenden Zürcher Bezirksrichters habe die Fassung der ersten Auflage bei DurchschnittsleserInnen unter Umständen den Eindruck entstehen lassen, das genannte Unternehmen sei in einen Fall von Geldwäscherei verwickelt (was allerdings nirgends behauptet wird). Eine geänderte Titelüberschrift und ein neuformulierter Einstieg ins Kapitel sollen nun der richterlichen Kritik Rechnung tragen. Daneben mussten, auf Geheiss des Richters, noch einige weitere kritische Stellen aus Stäublis Biographie korrigiert werden. Auch einige Passagen betreffend Boutique-Besitzerin Trudi Götz mussten gestrichen werden, da sich Trepp auf eine fehlerhafte Publikation von Orell Füssli gestützt hatte.
«Wenn im Buch etwas steht, das nicht der Wahrheit entspricht, korrigiere ich das selbstverständlich», sagt Gian Trepp. Ausser über das Problem der «Nähe zur Geldwäscherei» sei an den Verhandlungen hauptsächlich über Formulierungen und einzelne Adjektive diskutiert worden. Die zentrale These aber, wonach die Ilex als Teil einer «virtuellen Parabank» interpretiert werden könne, wurde vom Richter derweilen als zulässig und damit als nicht persönlichkeitsverletzend taxiert.
Und trotz der Bereitschaft der Ilex zu einem Vergleich ist bei Gian Trepp bereits wieder eine gerichtliche Vorladung eingegangen: Am 10.Dezember wird vor dem Bezirksgericht in Genf erneut in Sachen Stäubli gegen «Swiss Connection» verhandelt – diesmal strafrechtlich.