Am 17. September 1996 wurde »Swiss Connection« in Zürich der Presse vorgestellt. Gleichentags meldete die italienische Presse die Verhaftung des italo-schweizerischen Doppelbürgers Pierfrancesco Pacini Battaglia, des in Kapitel 8 beschriebenen einstigen Schmiergeldkassiers des staatlichen italienischen Ölkonzerns ENI in Genf. Durch seine Aussagefreudigkeit bei den Verhören und durch die Protokolle seiner überwachten Telefongespräche begann eine neue Welle von Enthüllungen über die Korruption in Italien. Die Tragweite seiner Geständnisse für die Schweiz ist noch nicht abzusehen.
In Genf war Pacini Battaglia im September 1996 Grossaktionär (ob Mehrheitsaktionär ist unklar) der Genfer Banque de Patrimoines Privés Genève (BPG), die er 1987 noch unter dem alten Namen Banque Karfinco mitgegründet und die er als Schwarzgeldkasse der ENI eingesetzt hatte.
Nach Pacini Battaglias Verhaftung erbat die Staatsanwaltschaft von La Spezia in Bern Rechtshilfe, im Zentrum des italienischen Interesses stand die BPG. Darauf begann in der Schweiz ein seltsames Verwirrspiel. In einer Pressemitteilung vom 24. September 1996 dementierte die Karfinco-Nachfolgerin BPG italienische Medienberichte, es hätten bei ihr Kontrollen oder Durchsuchungen stattgefunden, und bekräftigte, ihre leitenden Organe hätten nichts mit den Ereignissen in Italien zu tun. Einige Tage später sprach die BPG dann von einem »Besuch« von Bundesanwältin Carla del Ponte, während die Bundesanwältin ihrerseits eine Informationssperre verfügte. Laut italienischen Presseberichten soll sich del Ponte Ende September in Lugano mit zwei Untersuchungsrichtern aus La Spezia getroffen haben. Am 5. Oktober soll del Ponte gar mit ENI-Chef Franco Bernabé zusammengetroffen sein, der Maßnahmen gegen die BPG gefordert habe. Alle diese Meldungen der italienischen Presse blieben jedoch von der Bundesanwaltschaft unbestätigt.
Bereits am 4. Oktober ist Erwin Heri aus dem Verwaltungsrat der BPG zurückgetreten. Finanzexperte Heri ist Generaldirektor der Winterthur-Versicherung und war von BPG-Präsident Richard Schäfer in den Verwaltungsrat geholt worden, um eine neue Anlagestrategie für die Bank zu erarbeiten. Laut Heris eigenen Angaben trat er zurück, weil dieser Auftrag abgeschlossen war, sein Rücktritt habe nichts mit der Verhaftung von Pacini Battaglia zu tun.
Während die Bundesanwältin eisern auf ihrer Informationssperre bestand, wurde Ende Oktober aus der italienischen Presse bekannt, daß erneut ein Untersuchungsrichter aus La Spezia in Lugano del Ponte getroffen habe. Es sei dabei um Dokumente gegangen, welche sie Ende September bei der BPG beschlagnahmt habe, deren Auslieferung an Italien jedoch durch einen Rekurs der Bank blockiert worden sei. Die Verwirrspiele um die wirklichen Ereignisse bei der BPG zeigen erneut die völlig ungenügende Informationspolitik der Schweizer Bundesanwaltschaft.
Auch rund um das Buch überstürzten sich die Ereignisse kurz nach dem Erstverkaufstag. Die Genfer Ilex Trust Services erwirkte beim Genfer Gericht ein superprovisorisches Verbot von »Swiss Connection«. Zusammen mit fünf weiteren Klägern war sie eine Stunde zuvor mit dem gleichen Begehren in Zürich nicht durchgedrungen. Zwei Wochen später hob das Genfer Gericht die Verbotsmaßnahme wieder auf, verpflichtete die Klägerschaft zu einer Prozeßentschädigung und verwies die Klage nach Zürich.
Im Rahmen von Vergleichsverhandlungen vor dem Zürcher Bezirksgericht entstand in der Folge eine Neufassung des Kapitels 4, welche den Einwänden des Richters Rechnung trägt. Dieser hatte in einer summarischen Beurteilung dem Text angelastet, er rücke die Ilex und die anderen Kläger ungebührlich in die Nähe der Geldwäscherei und begehe an einigen Stellen Persönlichkeitsverletzungen gegenüber einzelnen Klägern. Eine neue Kapitelüberschrift, Textumstellungen und eine redaktionelle Überarbeitung der monierten Passagen trugen dem Rechnung.
Gegenüber der ersten Auflage wurde die Passage über die Boutiquenkette Trois Pommes von Frau Trudie Götz gestrichen. Aufgrund einer nicht zutreffenden Angabe in einem Nachschlagewerk rückte die Textstelle Trois Pommes in das Umfeld einer internationalen Offshore-Gruppe. Im Lichte von Dokumenten und Informationen, welche nach Erscheinen des Buches vorgelegt wurden, zeigte sich, dass die behauptete Verknüpfung zu keiner Zeit bestand.
Durch ein bedauerliches technisches Versehen wurde in der ersten Auflage (Seiten 313 und 321) eine Firma Indaco AG genannt, die von den geschilderten Vorgängen in keiner Weise betroffen ist. Die Textstellen beziehen sich auf die Firma Inadco AG.
Gian Trepp
Zürich, Anfang November 1996