Die Wildwestmethoden des Jürg Stäubli:
Acht Zahlungsbefehle über je eine Million Franken gegen den Unionsverlag und Swiss-Connection-Autor Gian Trepp
Der Genfer Finanzmann Jürg Stäubli sowie seine Geschäftspartner Kaloyan Stoyanov und Roger Usher, haben im September 1997 dem Unionsverlag und dem Swiss-Connection-Autor Gian Trepp acht Zahlungsbefehle über je eine Millionen Franken ins Haus geschickt.
Als Grund der Forderung nennen die Zahlungsbefehle: »Dommage et intéréts et tort moral à la suite de la rédaction, la publication et la diffusion, tant en Suisse qu'a l'étranger, de l'ouvrage intitulé "Swiss Connection".«
Im September 1996 erschien das aufsehenerregende Buch Swiss Connection. Dort wird unter anderem Jürg Stäublis Tätigkeit als Geschäftsmann unter die Lupe genommen, und es werden Fragen und Hypothesen zur undurchsichtigen Finanzierung seiner JS Holding diskutiert. Gut zwei Monate später, am 3. Dezember 1996 wurde Stäubli verhaftet. Der Verdacht lautet unter anderem auf ungetreue Geschäftsführung und betrügerischen Konkurs. Nachdem Ex-Migros Präsident Pierre Arnold für Stäubli 500'000 Franken Kaution bezahlt hatte, wurde er am 21. Februar 1997 aus der Untersuchungshaft entlassen,die Untersuchung ist noch im Gang.
Seit Anfang Jahr wird Stäublis JS Holding von der Genfer Kantonalbank, eine von Stäublis Grossgläubigerinnen liquidiert.
Jürg Stäubli hatte kurz nach Erscheinen des Buches (September 1996) mittels einstweiliger Verfügungen in Zürich und Genf versucht, Swiss Connection verbieten zu lassen. Für die 2. Auflage wurden in einem Vergleich durch redaktionelle Änderungen Formulierungen entfernt, die vom Gericht als persönlichkeitsverletzend eingeschätzt wurden.
Trotz dieses Vergleichs erhob Stäubli anschliessend erneut strafrechtliche Klage gegen Autor Gian Trepp. Diese Klage wurde von der Genfer Justiz im November 1997 zurückgewiesen.
Die Verhaftung und der Bankrott Stäublis sind nicht die Folge der Publikation von Swiss Connection, sondern die Folge seines Verhaltens als Geschäftsmann. Seine Schikanebetreibungen gegen den Unionsverlag und Gian Trepp betrachten diese als rechtsmissbräuchlich und darüberhinaus auch als einen schwerwiegenden Angriff auf Pressefreiheit und Meinungsäusserungsrecht.
Unionsverlag und Gian Trepp haben gegen die Zahlungsbefehle fristgerecht Rechtsvorschlag erhoben.
Zürich, 18.11.1997